Friedhofsgestaltung:
Gemeinschaftsaufgabe für mehr Zukunft
Die Um- und Neugestaltung sowie die Erweiterung vorhandener Friedhofsanlagen ist eine Gemeinschaftsaufgabe vieler gesellschaftlicher Gruppen und Gewerke. Neben Landschaftsarchitekten sind auch Natursteinverarbeiter, Steinbildhauer und Friedhofsgärtner kompetente Gesprächspartner, wenn es um ansprechende Friedhofsareale und Einzelgrabanlagen geht.
Ein gelungenes Beispiel für eine moderne & trauerorientierte Gestaltung von Friedhöfen ist das Campus VIVORUM.
Sichtbarer Ausdruck des Totengedenkens ist das Grab mit der Grabbepflanzung und dem Gräberschmuck und dem Grabmal. Es hat in der abendländischen Bestattungsgeschichte eine lange Tradition, war nicht selten ein teures Privileg der sozialen Oberschicht, ist aber seit fast zweihundert Jahren allgemein üblich und prägt im Zusammenspiel aller Einzelgräber das Erscheinungsbild unserer Friedhöfe. Grabstätten und Grabmale sind besondere Zeichen der Erinnerung. Wie in kaum einem anderen Lebensbereich gestaltet der, der ein Grabmal setzt, ein Stück seiner eigenen Wirklichkeit, sagt etwas aus über sich und den Toten, seine Beziehung zu ihm, und er gibt etwas von seiner persönlichen Einstellung zu Leben und Tod preis. Im Grabmal gestaltet er Erinnerung, Gegenwart und Zukunft, denn das Grabmal hat viele Jahre oder sogar Jahrzehnte Bestand.
Da das Grabmal eine Grenze zwischen Leben und Tod markiert, kann es in besonderer Weise auch Symbol sein für unsere eigene Einstellung zu Leben und Tod, für die Haltung des Verstorbenen, für die Beziehung zwischen Lebenden und Toten. Alle Funktionen zusammengefaßt kann das Grabmal als Botschaft, modern ausgedrückt, als Träger von Kommunikation verstanden werden.
(aus: „Friedhof und Denkmal“, 11/99, Hrsg. Arbeitsgemeinschft Friedhof und Denkmal e. V., Kassel)
Bestattungskultur
Die Bestattungskultur in Deutschland ist ein hohes Gut, dass es zu bewahren gilt.
Aufgrund der Veränderungen der Lebensbedingungen und den Umgang mit unseren Verstorbenen nehmen alternative Bestattungsformen zu. Der Friedhof verliert in Teilen der Bevölkerung seine Anerkennung als letzte Ruhestätte. Die Grabpflege wird von Einigen als Belastung der Hinterbliebenen wahrgenommen, wobei es auf den Friedhof auch pflegefreie Grabanlagen geben kann. Neue Friedhofskonzepte ermöglichen die notwendige Trauerbewältigung und bieten unterschiedliche Angebote der Grabpflege.
Dieser Entwicklung möchte der DNV entgegensteuern und den Erhalt der Friedhöfe als würdige Ruhestätte, aber auch als Ort der Ruhe und Begegnung in unseren Städten und Gemeinden erhalten.
Unser Ziel ist es, den Friedhof als wichtige Einrichtung des öffentlichen Lebens zu fördern und seine Bedeutung für die Trauerbewältigung wieder ins Bewusstsein der Menschen zu verankern, um würdige Bestattungen in passender Umgebung zu begünstigen.
Gebühren
In Deutschland unterliegen Friedhöfe und deren Gebühren der Zuständigkeit der einzelnen Kommunen. Die Gebühren für Grabstellen und damit verbundene Dienstleistungen können daher stark variieren, je nachdem, in welchem Teil des Landes sich der Friedhof befindet und welche kommunalen Regelungen gelten. Die Gebührenstruktur kann auch von der Art der Grabstelle (z.B. Reihengrab, Wahlgrab) und der Laufzeit abhängen. Es ist ratsam, sich vorab bei der örtlichen Friedhofsverwaltung oder dem Bestattungsunternehmen über die genauen Kosten und Gebühren für Grabstellen, Grabsteine und andere Dienstleistungen zu informieren, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Standsicherheit
Die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen ist für den laufenden Friedhofsbetrieb und zur Ermöglichung einer pietätvollen Trauerkultur ein wesentliches Thema und sollte deshalb fach- und handwerksgerecht von einem Steinmetz ausgeführt werden.
Der Bundesverband Deutscher Steinmetze gibt dazu seit über 50 Jahren und nun in der 7. Auflage die Richtlinie „Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ – genannt BIV-Richtlinie – als anerkannte Regel des Handwerks heraus. Im Vergleich zur vorherigen Version fand lediglich eine redaktionelle Überarbeitung in Kombination mit einer Präzisierung der Vorgaben zur jährlichen Standsicherheitsprüfung statt.
Aus fachlich-technischer Sicht hat sich nichts geändert, weshalb die Verifizierungen zur sechsten Auflage nach wie vor gelten.
Bestattungsformen
Das Bestattungsrecht in Deutschland lässt zwei Bestattungsarten zu: die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Die Entscheidung für eine der beiden Bestattungsarten hat Auswirkungen auf die rituellen Abläufe der Bestattung und auf das Totengedenken.
ERDBESTATTUNG
Das Erdbestattungsgrab verlangt im Prinzip nach einem aufrecht stehenden Grabmal. Abhängig sind Gestalt und Inhalt eines Grabmales auch davon, ob es ein Einzelgrab (Reihengrab) oder ein ein- bzw. mehrstelliges Wahlgrab (Familiengrab) kennzeichnet. Bei einem Grab für eine einzelne Person wird man ein aufrecht stehendes, schlankes Grabmal (Reihenstein oder Stele) bevorzugen.
Die Erdbestattung ist eine umweltfreundliche Bestattungsart.
Für Wahlgräber, die über mehrere Generationen erhalten bleiben sollen, ist Naturstein als Dauerhaftigkeit symbolisierender Werkstoff am besten geeignet.
FEUERBESTATTUNG
Die Feuerbestattung war in der Geschichte Europas vor der Christianisierung üblich. Im 19. Jahrhundert erlebte die Feuerbestattung eine Wiederbelebung, insbesondere in Städten aus hygienischen und wirtschaftlichen Gründen. Krematorien wurden ab 1876 errichtet, und die Feuerbestattung wurde allmählich akzeptiert, obwohl die katholische Kirche in einigen Ländern weiterhin Erdbestattungen bevorzugte.
Die Feuerbestattung ist hinsichtlich der Umweltbelastung durch Rauchabgase und den notwendigen Energieaufwand problematisch.